Rezension

by Администратор

Die Entscheidung über die Veröffentlichung trifft das Herausgebergremium der Zeitschrift auf der Grundlage von Gutachten mit fachlicher Einschätzung der Gutachter unter Berücksichtigung der Übereinstimmung der eingereichten Materialien mit den Anforderungen der Zeitschrift, der thematischen Ausrichtung der wissenschaftlichen Bedeutung und der Relevanz der von den Herausgebern erhaltenen Materialien.

Die Zeitschrift verwendet ein doppelblindes Peer-Review (der Rezensent weiß nicht, wer der Autor des Artikels ist, der Autor des Artikels weiß nicht, wer der Rezensent ist). Diese Begutachtung erfolgt im Auftrag der Herausgeber durch externe Spezialisten aus der Fachdatenbank (Rezensenten) des Verlags. An der Begutachtung können auch Mitglieder des Redaktionsbeirats der Zeitschrift beteiligt sein.

Die Begutachtung der Artikel erfolgt durch Mitglieder der Redaktion und des Redaktionsausschusses sowie durch eingeladene Rezensenten – führende Spezialisten aus Russland und anderen Ländern. Die Entscheidung, einen bestimmten Gutachter für die Begutachtung eines Artikels auszuwählen, trifft der Chefredakteur. Der Begutachtungszeitraum beträgt 1-2 Wochen (abhängig von der Auslastung des Gutachters und der Komplexität des zu begutachtenden Materials), kann aber auf Wunsch des Gutachters verlängert werden.

Jeder Artikel wird an einen Rezensenten, einen Spezialisten auf einem bestimmten Forschungsgebiet, gesendet.

Jeder Gutachter hat das Recht, eine Begutachtung abzulehnen, wenn ein klarer Interessenkonflikt besteht, der die Wahrnehmung und Interpretation des Manuskriptmaterials beeinträchtigt. Basierend auf den Ergebnissen der Prüfung des Manuskripts gibt der Gutachter Empfehlungen zum weiteren Schicksal des Artikels (jede Entscheidung des Gutachters ist begründet):

  • Der Artikel wird in der vorliegenden Form zur Veröffentlichung empfohlen;
  • der Artikel wird nach Behebung der vom Gutachter festgestellten Mängel zur Veröffentlichung empfohlen;
  • Der Artikel muss von einem anderen Spezialisten zusätzlich überprüft werden.
  • Der Artikel kann nicht in der Zeitschrift veröffentlicht werden.

Die Redaktion sendet Kommentare an den Autor mit dem Vorschlag, die Empfehlungen bei der Erstellung einer Neufassung des Artikels zu berücksichtigen oder begründet zu widerlegen. Der vom Autor überarbeitete Artikel wird erneut zur Überprüfung eingereicht. Im Falle einer positiven Schlussfolgerung des Gutachters wird der Artikel zur Veröffentlichung in die Warteschlange gestellt.

Der Rezensent kann nicht der Autor (Co-Autor) des rezensierten Artikels sein.

Bei unlösbaren Widersprüchen zwischen Autor und Gutachter zum Manuskript hat die Redaktion das Recht, das Manuskript zur weiteren Begutachtung einzusenden. In Konfliktsituationen entscheidet der Chefredakteur in einer Redaktionssitzung.
Bei den Herausgebern der Zeitschrift eingegangene Artikel werden mithilfe des Anti-Plagiat-Systems überprüft. Ergibt das Ergebnis der Prüfung fehlerhaft ausgeführte Entleihungen, kann der Artikel zurückgewiesen werden (bis zu 30 % der Entleihungen).

Ein Artikel, der durch die Entscheidung der Redaktion nicht zur Veröffentlichung empfohlen wird, wird nicht zur erneuten Prüfung angenommen. Eine Veröffentlichungsverweigerungsmitteilung wird dem Autor per E-Mail zugesandt.

Nachdem die Redaktion der Zeitschrift über die Annahme des Artikels zur Veröffentlichung entschieden hat, informieren die Herausgeber den Autor darüber und geben den Zeitrahmen für die Veröffentlichung an.

Das Vorliegen einer positiven Rezension ist keine ausreichende Grundlage für die Veröffentlichung eines Artikels. Die endgültige Entscheidung über die Veröffentlichung trifft die Redaktion. In Konfliktsituationen entscheidet der Chefredakteur.